PEP Policy

Gemäß dem Gesetz (2009: 62) über Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelten bestimmte Regeln für die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen (sog. PEP). Das Geldwäschegesetz definiert die PEPS als "Personen, die mit herausragenden öffentlichen Aufgaben betraut sind oder waren, sowie deren unmittelbare Familienangehörige und bekannte Komplizen". FFFS 2009: 1 enthält zusätzliche Regeln.

Abgedeckte Führungspositionen:

  • Staatsoberhaupt

  • Regierungschef

  • Minister

  • Vize- oder stellvertretender Minister

  • Mitglied des Parlaments

  • Richter am Obersten Gerichtshof

  • Richter des Verfassungsgerichts

     

  • Hoher Beamter der Rechnungsprüfungsbehörde

  • Mitglied der Leitungsgremien der Zentralbank

  • Botschafter

  • Leiter der Mission

  • Hohe Offiziere in den Streitkräften

  • Mitglied der staatlichen Verwaltung, der Verwaltung oder der Aufsicht

  • Personen, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft oder auf internationaler Ebene in Positionen, die den oben genannten entsprechen, tätig waren oder waren, gelten entsprechend

 

 

Beziehungsbedingungen zu den oben genannten Personen:

  • Ehepartner

  • Partner, die nach nationalem Recht den Ehepartnern gleichgestellt sind

  • Kinder

  • Ehemann/Frau oder Partner des Kindes

  • Elternteil

 

 Andere:

  • Bekannte Mitarbeiter beim Leiten oder Kontrollieren von Unternehmen

Durch Klicken auf die Schaltfläche "Konto erstellen" bestätige ich, dass ich die Informationen wahrheitsgemäß und genau übermittelt habe. Ich bestätige auch, dass ich kein hohes politisches Amt oder Regierungsamt oder einen verwandten/verwandten Partner einer Person mit einer solchen Position, sogenanntes PEP, habe oder hatte.